Erklärung zur Barrierefreiheit 
Wir sind bemüht, Webseiten und Apps im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG mit BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Informationen zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB 
Schwetzinger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Carl-Theodor-Str. 2
68723 Schwetzingen
Telefon: 06202/ 205 205
E-Mail: kundenservice@schwetzinger-zeitung.de
2. Allgemeine Beschreibung 
Unser Markenkern ist der unabhängige und glaubwürdige Qualitätsjournalismus, der Perspektiven erweitert und Meinungsbildung ermöglicht. Mit unseren gedruckten Angeboten, digitalen Kommunikationsplattformen und Dienstleistungen erreichen wir täglich hunderttausende Menschen. Unsere Webseiten beinhalten unter anderem Angebote zu Abonnements, Produkten, Veranstaltungen und Reisen.
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen 
Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich für uns aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum BFSG.
Diese Webseite ist mit den einschlägigen Vorgaben des BFSG und der Verordnung zum BFSG vereinbar. Sie erfüllt teilweise die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) bis einschließlich Konformitätsstufe AA und die in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz formulierten technischen Anforderungen.
Insbesondere haben wir folgende Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Webseite umgesetzt:
 	Schnellstart  der Barrierefreiheitstoolleiste über Tastenkombination: Alt + .  (Windows) oder ⌘  + .  (Mac)Kontrast, Schrift und Layout :Alternativen: Tastaturbedienbarkeit: Optimierung für Screenreader :Klickflächen und Touch-Ziele :Auditive Alternativen :Schutz vor visuellen Reizen : 
 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 
18.07.2025  durchgeführten Selbstbewertung.
Wir arbeiten fortwährend daran, die Zugänglichkeit dieser Webseite zu verbessern.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde 
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.